Einkommensteuer

Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung sorgen wir als Steuerkanzlei dafür, dass Sie von allen Steuervorteilen profitieren werden.

Gesetzeslage und Steuerrechtsänderungen

Für Sie als Steuerpflichtiger dient Ihre Einkommensteuererklärung zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.

Unsere Kenntnis der Gesetzeslage und Steuerrechtsänderungen ermöglichen für Sie, dass im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung alle Ihre Ansprüche geltend gemacht werden können.

Ausserdem wird die Richtigkeit Ihres Steuerbescheids durch uns geprüft. Wir helfen Ihnen bei Einsprüchen, Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen.

Wir klären die Fragen:

  • Wann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung?
  • Wann ist die Steuererklärung abzugeben?
  • Muss ich als Selbständiger die Einkommensteuer zahlen?
  • Welche Unterlagen und Daten werden benötigt?

Lassen Sie sich von uns beraten.