Lohnbuchhaltung

In Ihrem Unternehmen muss die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen reibungslos garantiert sein.

Wir erledigen die Lohnbuchführung.

  • Personalstammdaten müssen regelmäßig gepflegt werden. Dazu gehört die Führung der Jahreslohnkonten unter Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse.
  • Als Steuerkanzlei kümmern wir uns um die notwendigen DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen ebenso wie um die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für Ihre Finanzbuchhaltung.
  • Für Sozialversicherungssätze, Lohnsteuertabellen, Grenz- und Schwellenwerte ändern sich regelmäßig die Werte. Dass Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge richtig einbehalten und abgeführt werden, gehört zu unseren Aufgaben.

Gewissenhaft und zuverlässig.

  • Wir kümmern uns um die Berechnung der Brutto- / Nettolöhne, die Anmeldung der Lohn- und Kirchensteuer und die Anmeldung der Sozialversicherungsbeiträge. Dafür bereiten wir die Zahlungsträger zur Auszahlung vor.
  • Zur Abrechnung von Sachbezügen, steuerfreien Zuschlägen u. a. beraten wir Sie. Die Meldungen zur zuständigen Berufsgenossenschaft werden ausgeführt.
  • Für Mutterschutzaufwendungen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stellen wir Erstattungsanträge.
  • Wir führen die Abwicklung von Prüfungen der Lohnsteuer und Deutschen Rentenversicherung für Ihr Unternehmen aus. Unsere Steuerkanzlei erstellt die diversen Meldungen und statistischen Unterlagen – z.B. Personalkosten nach Kostenstellen, Entwicklung der Personalkosten je Mitarbeiter, Strukturerhebungen, Urlaubsstatistik, Krankheitsstatistik,  u. v. m.
  • Gegebenenfalls wird die Schwerbehindertenabgabe von uns gesteuert.