Rechnungswesen und Jahresabschluss
Jedes Unternehmen muß seine Geschäftsvorfälle in der Buchführung dokumentieren. Daraus muss ein Jahresabschluss erstellt werden.
Jahresabschluss und Steuerdeklaration
- Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Jahresabschlüsse.
- Dafür bearbeiten wir auch die nötigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
- Um die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen kümmern wir uns ebenso wie um die Erstellung der Betriebssteuererklärungen.
- Anschliessend prüfen wir die Steuerbescheide.
- Um alle Anträge wie Stundung, Erlass, Herabsetzung, usw. kümmern wir uns bei Bedarf.
- Lassen Sie sich von uns zu zu allen Fragen des Bilanzsteuerrechts beraten.
Buchführung
- Lassen Sie das Einrichten, die Übernahme und das Führen Ihrer Buchhaltung von uns erledigen.
- Zu Ordnungsmäßigkeiten nach steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften werden Sie von uns durchgängig beraten.
- Wir fertigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammengefasste Meldungen an.
- Das Einrichten eines monatlichen Berichtswesens gehört dazu ebenso wie eine beleglose Buchführung.
- Wir beraten Sie auch zu einem edv-gesteuerten Zahlungsmanagement.