Rechnungswesen und Jahresabschluss

Jedes Unternehmen muß seine Geschäftsvorfälle in der Buchführung dokumentieren. Daraus muss ein Jahresabschluss erstellt werden.

Jahresabschluss und Steuerdeklaration

  • Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Jahresabschlüsse.
  • Dafür bearbeiten wir auch die nötigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
  • Um die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen kümmern wir uns ebenso wie um die Erstellung der Betriebssteuererklärungen.
  • Anschliessend prüfen wir die Steuerbescheide.
  • Um alle Anträge wie Stundung, Erlass, Herabsetzung, usw. kümmern wir uns bei Bedarf.
  • Lassen Sie sich von uns zu zu allen Fragen des Bilanzsteuerrechts beraten.

Buchführung

  • Lassen Sie das Einrichten, die Übernahme und das Führen Ihrer Buchhaltung von uns erledigen.
  • Zu Ordnungsmäßigkeiten nach steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften werden Sie von uns durchgängig beraten.
  • Wir fertigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammengefasste Meldungen an.
  • Das Einrichten eines monatlichen Berichtswesens gehört dazu ebenso wie eine beleglose Buchführung.
  • Wir beraten Sie auch zu einem edv-gesteuerten Zahlungsmanagement.